Norm
StVO §2 Abs1 Z17Rechtssatz
Bei einer Straßengabelung beginnt der Kreuzungsbereich, vor dem angehalten werden muß, um den Vorrang eines von rechts kommenden Verkehrsteilnehmers zu wahren, nicht schon mit der Verbreiterung der Fahrbahn, wenn diese auch schon vor der Verbreiterung zwei Fahrstreifen aufweist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0073412Dokumentnummer
JJR_19720427_OGH0002_0020OB00249_7100000_001