RS OGH 1972/4/27 2Ob249/71, 8Ob118/77, 2Ob21/93

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Veröffentlicht am 27.04.1972
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Norm

StVO §2 Abs1 Z17

Rechtssatz

Bei einer Straßengabelung beginnt der Kreuzungsbereich, vor dem angehalten werden muß, um den Vorrang eines von rechts kommenden Verkehrsteilnehmers zu wahren, nicht schon mit der Verbreiterung der Fahrbahn, wenn diese auch schon vor der Verbreiterung zwei Fahrstreifen aufweist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0073412

Dokumentnummer

JJR_19720427_OGH0002_0020OB00249_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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