Norm
ABGB §933 IRechtssatz
An dem Ablauf der von Amts wegen wahrzunehmenden Gewährleistungsfrist wird dadurch nichts geändert, daß sich die Mängel nicht schon während dieser Frist gezeigt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018834Dokumentnummer
JJR_19720510_OGH0002_0070OB00103_7200000_001