Norm
StGB §62Rechtssatz
Eine Flugzeugentführung ist eine einheitliche Tat; wenn sich auch nur eine Phase hievon auf oder über österreichischem Staatsgebiet abspielt, ist die Tat in Österreich begangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0092121Dokumentnummer
JJR_19720517_OGH0002_0130OS00029_7200000_007