Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Unzumutbarkeit eines Berufswechsels, wenn sich der Geschädigte in seiner Stellung einen gewissen Aufstieg und soziale Sicherheit verspricht (Postzusteller), die er als nicht voll einsatzfähiger Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft nicht im gleichen Maß erwarten kann (qualifizierter Hilfsarbeiter in der metallverarbeitenden und plastikverarbeitenden Industrie).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0027170Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020