Norm
AHG §1 GRechtssatz
Die Bestimmungen des AHG können nicht dadurch umgangen werden, dass der Kläger erklärt, seine Schadenersatzansprüche nicht auf diese Sondernormen zu stützen, sondern aus dem bürgerlichen Recht abzuleiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0049976Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2018