Norm
ZPO §232Rechtssatz
Keine Identität der Ansprüche:
a) des Ehemannes als Räumungskläger, der Gründe vorbringt, warum ein familienrechtlicher Anspruch seiner Frau auf Benützung der umstrittenen Räumlichkeiten nicht mehr bestehe, und
b) der nunmehrigen Liegenschaftseigentümerin, der gegenüber sich die Beklagte nicht auf den bloßen Einwand beschränken kann, es handle sich um Teile der Ehewohnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0039449Dokumentnummer
JJR_19720530_OGH0002_0080OB00103_7200000_001