Norm
EKHG §9 Abs2 GRechtssatz
Ein Gebot, dessen Bestehen für den Unfallsbereich nicht erweisen wurde, kann für die Beurteilung des Fahrverhaltens auch nicht unter dem Gesichtspunkt des § 9 EKHG herangezogen werden (vgl auch ZVR 1964/179).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0059175Dokumentnummer
JJR_19720530_OGH0002_0080OB00099_7200000_001