Norm
StVO §10 Abs1Rechtssatz
Zur Annahme der Rechtswidrigkeit des Fahrverhaltens des Angeklagten, der bereits knapp vor der Begegnung mit dem Unfallsbeteiligten einem ihm entgegenkommenden Personenkraftwagen nicht ausreichend nach rechts ausgewichen war (§ 10 Abs 1 StVO).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0073574Dokumentnummer
JJR_19720531_OGH0002_0110OS00055_7200000_001