Norm
ABGB §1440 CbRechtssatz
§ 1440 ABGB kommt zwar nach herrschender Rechtsprechung (SZ 18/156 ua) bei Mandatverhältnissen im allgemeinen nicht zur Anwendung, dies gilt aber dann nicht, wenn die betreffenden Beträge vom Machthaber zu einem ganz bestimmten Zweck übernommen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033932Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013