Norm
ABGB §1295 Ia6Rechtssatz
Die Verpflichtung des Lenkers, andere Verkehrsteilnehmer durch die Aufstellung von Warnzeichen oder Warnposten auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die von seinem die Fahrbahn verstellenden betriebsfähigen Kraftfahrzeug ausgeht, beruht auf dem Ingerenzprinzip.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023489Dokumentnummer
JJR_19720608_OGH0002_0020OB00181_7100000_001