Norm
EO §37 AaRechtssatz
Der wegen eines Eigentumsanspruches iS des § 418 ABGB gegen die auf sein Grundstück geführte Exekution nach § 37 EO Widerspruch Erhebende kann nach § 42 Abs 1 Z 5 EO die Aufschiebung der Exekution nur in Ansehung der Grundfläche, die durch den Widerspruch betroffen ist, begehren. Im Falle der Exszindierung eines im Grundbuch noch nicht aufscheinenden Teils eines Grundstücks kann die Exekution nur hinsichtlich des gesamten hievon betroffenen Grundstücks als kleinste bestehende grundbücherliche und exekutionsrechtliche Einheit aufgeschoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000707Dokumentnummer
JJR_19720608_OGH0002_0030OB00056_7200000_001