Norm
StGB §11 D1Rechtssatz
Eine die Zurechnungsfähigkeit ausschließende volle Berauschung ist mehr als Enthemmung, kann aber nicht schlechthin mit Kritiklosigkeit und in keinem Fall mit völliger Bewußtlosigkeit identifiziert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0089820Dokumentnummer
JJR_19720613_OGH0002_0120OS00063_7200000_001