RS OGH 1972/6/20 8Ob119/72, 2Ob118/10g

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Veröffentlicht am 20.06.1972
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Norm

ZPO §103 Abs2
ZustG §13 Abs4
ZustG §16 Abs2

Rechtssatz

Die zufolge der Abwesenheit des Rechtsanwaltes und seiner Kanzleiangestellten an die dem Postzustellorgan persönlich bekannte, in den Kanzleiräumen tätige Aufräumefrau vorgenommene Zustellung, die von der Aufräumefrau unter Verwendung der Kanzleistampiglie des Rechtsanwaltes bestätigt wurde, ist wirksam zustande gekommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0036422

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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