RS OGH 1972/6/21 13Os40/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.1972
beobachten
merken

Norm

StPO §118 ff
StPO §345 Z5

Rechtssatz

Sofern ein Sachverständiger die den Geschwornen vorbehaltene Beweiswürdigung vorwegnimmt, ist es Aufgabe der Verteidigung, durch geeignete Antragstellung der Kompetenzüberschreitung entgegenzuwirken und diese im Falle einer gegenteiligen Beschlußfassung durch den Schwurgerichtshof im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde nach der Z 5 des § 345 StPO geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 40/72
    Entscheidungstext OGH 21.06.1972 13 Os 40/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0097462

Dokumentnummer

JJR_19720621_OGH0002_0130OS00040_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten