Norm
StPO §118 ffRechtssatz
Sofern ein Sachverständiger die den Geschwornen vorbehaltene Beweiswürdigung vorwegnimmt, ist es Aufgabe der Verteidigung, durch geeignete Antragstellung der Kompetenzüberschreitung entgegenzuwirken und diese im Falle einer gegenteiligen Beschlußfassung durch den Schwurgerichtshof im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde nach der Z 5 des § 345 StPO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0097462Dokumentnummer
JJR_19720621_OGH0002_0130OS00040_7200000_001