Norm
ABGB §1320 B3Rechtssatz
Verschulden eines Reiters, der auf einer asphaltierten und von Autos befahrenen Straße reitet, obwohl er weder mit den Eigenschaften des Pferdes noch mit dem Reiten auf solchen Straßen hinlänglich vertraut ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0030118Dokumentnummer
JJR_19720622_OGH0002_0020OB00068_7200000_001