Norm
ABGB §1295 IIIRechtssatz
Das Begehren auf Zahlung eines Vergütungsbetrages verstößt auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist, nicht gegen die guten Sitten; ebensowenig ist dessen Durchsetzung als missbräuchliche Rechtsausübung anzusehen. Ein Verstoß gegen die guten Sitten würde vorliegen, wenn die Zahlung des Vergütungsbetrages die wirtschaftliche Existenz des Beklagten vernichten würde (SZ 23/372).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0026259Dokumentnummer
JJR_19720622_OGH0002_0030OB00066_7200000_001