Norm
StPO §292Rechtssatz
Ist der tatsächliche Umstand, durch den die geltend gemachte angebliche Gesetzesverletzung begründet wird, nicht erwiesen, so wird die zur Wahrung des Gesetzes erhobene Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100598Dokumentnummer
JJR_19720622_OGH0002_0120OS00047_7200000_001