Norm
PatG 1970 §36Rechtssatz
In verfassungskonformer Auslegung ist darauf abzustellen, ob die Ausübung der Erfindung im Inland im Allgemeininteresse, zB im Interesse der Branche, läge und die Nichtausübung Mißbrauch einer Monopolstellung, nämlich des durch das Patent geschaffenen Ausschließlichkeitsrechts, wäre.
Veröff: ÖBl 1973,4 (siehe hiezu auch Kritik Barger, 49) = GRURInt 1973,106
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1972:RS0105378Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012