Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Der Unternehmer hat zu beweisen, daß er den Besteller gewarnt hat oder daß eine Warnung im konkreten Fall nicht erforderlich war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0022273Dokumentnummer
JJR_19720629_OGH0002_0020OB00170_7100000_004