Norm
ASVG §334Rechtssatz
Die Übertretung mehrerer Schutzvorschriften muß nicht unbedingt grobe Fahrlässigkeit begründen; dies vor allem dann nicht, wenn der Eintritt des Schadens trotz der Verstöße nicht als wahrscheinlich vorhersehbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0085358Dokumentnummer
JJR_19720629_OGH0002_0020OB00174_7100000_002