RS OGH 1972/7/5 1Ob122/72, 3Ob603/81, 6Ob168/13v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1972
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Norm

ABGB §608
ABGB §614

Rechtssatz

In der Klausel eines von Ehegatten errichteten wechselseitigen Testaments, nach dem Ableben des zweitversterbenden Eheteils habe da in dessen Hand befindliche gesamte Vermögen den gemeinsamen Kindern zuzufallen, liegt eine Nacherbschaft auf den Überrest.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 122/72
    Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 122/72
  • 3 Ob 603/81
    Entscheidungstext OGH 13.01.1982 3 Ob 603/81
    Ähnlich; Beisatz: Wenn die letzwillige Verfügung die freie
    Verfügungsberechtigung eines Vorerben hervorhebt, so deutet dies
    nicht gegen die Nacherbschaft schlechthin, sondern höchstens für eine
    Nacherbschaft auf den Überrest. (T1) = ZfRV 1987,275 ( Zemen )
  • 6 Ob 168/13v
    Entscheidungstext OGH 15.05.2014 6 Ob 168/13v
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012532

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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