Norm
ABGB §1035Rechtssatz
Geschäftsführung ohne Auftrag setzt begrifflich die Absicht voraus, ausschließlich ein fremdes Geschäft zu führen (HS 6418/32, SZ 32/22).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0085741Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021