Norm
ABGB §833 FRechtssatz
Auch ein rechtsgestaltender Ausspruch des Gerichtes kann mit einem Vollstreckungsbefehl verbunden werden, wenn auf Grund der neugestalteten Rechtslage ein Teil der Miteigentümer Leistungen zu erbringen hat (so schon MietSlg 6935, 16043).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000126Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011