Norm
EO §41 Abs2Rechtssatz
Ein infolge Aufschiebung der Exekution bei Gericht hinterlegtes Geld ist bei der Berechnung der voraussichtlichen Deckung zu berücksichtigen, wenn Eigentumsansprüche Dritter nicht geltend gemacht wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001413Dokumentnummer
JJR_19720706_OGH0002_0030OB00074_7200000_001