Norm
EO §41 Abs2Rechtssatz
Bei der Entscheidung über einen Einschränkungsantrag nach $ 41 Abs 2 EO ist es unbeachtlich, ob der Gegenstand, hinsichtlich dessen die Exekution eingeschränkt werden soll, noch vorhanden ist, bzw vom Verpflichteten nach der Pfändung in das Eigentum eines Dritten übertragen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001479Dokumentnummer
JJR_19720706_OGH0002_0030OB00074_7200000_002