RS OGH 1972/7/6 3Ob74/72

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Veröffentlicht am 06.07.1972
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Norm

EO §41 Abs2

Rechtssatz

Bei der Entscheidung über einen Einschränkungsantrag nach $ 41 Abs 2 EO ist es unbeachtlich, ob der Gegenstand, hinsichtlich dessen die Exekution eingeschränkt werden soll, noch vorhanden ist, bzw vom Verpflichteten nach der Pfändung in das Eigentum eines Dritten übertragen wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 74/72
    Entscheidungstext OGH 06.07.1972 3 Ob 74/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001479

Dokumentnummer

JJR_19720706_OGH0002_0030OB00074_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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