Norm
EO §355 IIRechtssatz
Das Wesen des Exekutionsvollzuges besteht darin, den Verpflichteten durch stufenweise zu verschärfenden Zwang zur Befolgung des Exekutionstitels zu verhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0004446Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013