Norm
ABGB §948Rechtssatz
Der Widerruf einer Schenkung durch den Schenker gemäß § 948 ABGB ist eine an gesetzliche Voraussetzungen gebundene rechtsgestaltende Willenserklärung und nicht der Gegenstand des Spruches eines rechtsgestaltenden Urteils. Hat der Schenker wirksam die Widerrufserklärung abgegeben, dann ist sein Anspruch auf Zurückgabe des Geschenkes oder dessen, was von ihm in Natur oder im Wert noch vorhanden ist, gerichtet; es ist also ein Leistungsbegehren zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018946Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2011