RS OGH 1972/7/11 5Ob135/72, 7Ob544/76, 1Ob726/76, 1Ob653/79, 4Ob509/79, 7Ob61/82, 6Ob700/85, 7Ob31/8

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Veröffentlicht am 11.07.1972
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Norm

ABGB §1491
ABGB §1497 I
AnfO §9
KO §43 Abs2

Rechtssatz

§ 1497 ABGB ist analog auch auf einzelne Ausschlussfristen - so insbesonders auch auf die Anfechtungsfrist nach § 43 Abs 2 KO - anzuwenden.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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