RS OGH 1972/7/13 12Os96/72, 12Os193/82, 12Os126/85

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Veröffentlicht am 13.07.1972
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Norm

StPO §280
StPO §283 Abs1 A
StPO §283 Abs1 C

Rechtssatz

Unbeachtlichkeit nur bedingungsweise ausgeführter Rechtsmittel, insbesondere einer Berufung der Staatsanwaltschaft wegen des Ausspruches über die Strafe, wenn diese erkennbar von der Voraussetzung einer Erweiterung des Schuldspruches auf Grund einer konkurrierenden Nichtigkeitsbeschwerde ausgeht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099036

Dokumentnummer

JJR_19720713_OGH0002_0120OS00096_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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