Norm
StPO §280Rechtssatz
Unbeachtlichkeit nur bedingungsweise ausgeführter Rechtsmittel, insbesondere einer Berufung der Staatsanwaltschaft wegen des Ausspruches über die Strafe, wenn diese erkennbar von der Voraussetzung einer Erweiterung des Schuldspruches auf Grund einer konkurrierenden Nichtigkeitsbeschwerde ausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099036Dokumentnummer
JJR_19720713_OGH0002_0120OS00096_7200000_002