Norm
StPO §294 Abs4Rechtssatz
Zurückweisung der Berufung, wenn mit ihr eine Erhöhung der Strafe nur deshalb begehrt wird, weil der Freispruch nach Ansicht der Staatsanwalt in einem der angeklagten Fakten nicht zu Recht erfolgte und dieser daher mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten wurde. Im Falle der Verurteilung hinsichtlich des mit Nichtigkeitsbeschwerde aufgegriffenen Anklagefaktums müßte es zu einer Neubemessung der Strafe kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100572Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.11.2015