RS OGH 1972/7/18 12Os89/72

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Veröffentlicht am 18.07.1972
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Norm

StPO §323 Abs2
StPO §345 Abs1 Z8

Rechtssatz

Der (an sich zutreffende) Hinweis, daß im allgemeinen erst bei einem Blutalkoholwert von drei Promille und äußerstenfalls bei 2,5 Promille eine Alkoholbeeinflussung vorliegen wird, die einer vollen Berauschung im Sinne des § 2 lit c StG entspricht, ist in die Rechtsbelehrung nicht aufzunehmen, doch macht die Aufnahme dieses Hinweises die Rechtsbelehrung nicht nichtig.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 89/72
    Entscheidungstext OGH 18.07.1972 12 Os 89/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100724

Dokumentnummer

JJR_19720718_OGH0002_0120OS00089_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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