RS OGH 1972/7/19 7Ob163/72 (7Ob164/72)

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Veröffentlicht am 19.07.1972
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Norm

BGB §1361
ZPO §502 Ca6

Rechtssatz

Auch soweit bei der Bestimmung eines gesetzlichen Unterhaltes auf Billigkeit abzustellen ist, und über Umstände zu urteilen ist, die nur die Anspruchshöhe beeinflussen, was allerdings so weit gehen kann, daß sie diese im Einzelfall auf Null reduzieren, handelt es sich um die Bemessung des Unterhaltes.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 163/72
    Entscheidungstext OGH 19.07.1972 7 Ob 163/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0042678

Dokumentnummer

JJR_19720719_OGH0002_0070OB00163_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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