Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Das Bestandrecht bildet ein vererbliches Vermögensrecht. Derjenige, auf den das Recht im Erbweg oder durch ein Legat übergeht, ist Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0021167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019