Norm
ABGB §37 C4Rechtssatz
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 6 EKHG kann nicht daraus abgeleitet werden, daß der Tatbestand, an den die inländische Sachnorm den Haftungsausschluß des Halters bzw den Fortbestand seiner Haftung knüpft, im Inlande gesetzt wurde (Schwarzfahrt von Österreich ins Ausland unternommen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0045334Dokumentnummer
JJR_19720905_OGH0002_0080OB00121_7200000_002