Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Dem Schädiger ist es mangels eines entsprechenden rechtlichen Interesses verwehrt, gegenüber dem Sozialversicherungsträger, der von dem Geschädigten wegen Erbringung einer unfallsbedingten Invaliditätspension in Anspruch genommen wurde und aus diesem Grunde Leistungen erbringt, deren Ersatz er unter Berufung auf § 332 ASVG vom Schädiger begehrt, den Einwand zu erheben, es fehle an den im ASVG für den Übergang des Anspruches auf den Sozialversicherungsträger geforderten Voraussetzungen (ähnlich wie JBl 1962,264 und SZ 42/174).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0084972Dokumentnummer
JJR_19720905_OGH0002_0080OB00145_7200000_002