Norm
ABGB §879 Abs2 Z4 DIRechtssatz
Leichtsinn des Bewucherten ist dann gegeben, wenn er unbekümmert um Folgen und Tragweite der eigenen Handlungen vorgeht. Dabei können aber zwischen den Begriffen der Unerfahrenheit, des Leichtsinns, der Vertrauensseligkeit und der Bestandsschwäche keine allzu festen Grenzen gezogen werden (vgl SZ 27/19).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016856Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.01.2019