RS OGH 1972/9/12 5Ob142/72, 1Ob634/78, 9Ob37/18h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1972
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DI

Rechtssatz

Leichtsinn des Bewucherten ist dann gegeben, wenn er unbekümmert um Folgen und Tragweite der eigenen Handlungen vorgeht. Dabei können aber zwischen den Begriffen der Unerfahrenheit, des Leichtsinns, der Vertrauensseligkeit und der Bestandsschwäche keine allzu festen Grenzen gezogen werden (vgl SZ 27/19).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016856

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten