Norm
JN §49 Abs2 Z5Rechtssatz
Das Vorliegen einer aus einem Bestandvertrag abgeleiteten oder mit einem solchen verknüpften Streitsache ist nicht darauf beschränkt, daß der Anspruch auf die Bestimmungen des 25.Hauptstückes des ABGB gestützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0046590Dokumentnummer
JJR_19720926_OGH0002_0050OB00160_7200000_002