Norm
ABGB §1307Rechtssatz
Als Schuldausschließungsgrund für eine ungerechtfertigte Dienstverweigerung kann ein Zustand, der im § 1307 ABGB als "Sinnesverwirrung" bezeichnet wird, in Betracht kommen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, Weigerung, Arbeitsverweigerung, Verschulden, Verwirrung, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0029713Dokumentnummer
JJR_19720926_OGH0002_0040OB00063_7200000_001