Norm
ABGB §1393 BaRechtssatz
Auch betraglich nicht feststehende Forderungen können den Gegenstand der Zession bilden. Ebenso können alle aus einem Vertrag dem Zedenten zustehenden Ansprüche abgetreten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0032853Dokumentnummer
JJR_19720926_OGH0002_0050OB00149_7200000_002