Norm
UWG §7 DRechtssatz
Es genügt, daß die Äußerung auf die zukünftigen geschäftlichen Verhältnisse des herabgesetzten Unternehmens einen nachteiligen Einfluß haben kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079605Dokumentnummer
JJR_19721003_OGH0002_0040OB00344_7200000_002