Norm
UWG §7 CRechtssatz
Die Behauptung, die von einem Konkurrenten gelieferte Maschine sei ein "Klumpert", das schon kurze Zeit nach der Installierung nicht mehr funktioniere, ist eine beweisbare Tatsachenbehauptung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079426Dokumentnummer
JJR_19721003_OGH0002_0040OB00344_7200000_001