Norm
ZPO §236 BRechtssatz
Es genügt, wenn der Zwischenfeststellungsantrag nur für ein Eventualbegehren oder einen von mehreren geltend gemachten Rechtsgründen präjudiziell ist; das gleiche gilt dann, wenn er präjudiziell für die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung ist, der Beklagte aber daneben auch noch den Klageanspruch selbst bestreitet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: Siehe die gegenteilige Rechtsprechung in RS0039707.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0039660Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2014