Norm
ABGB §148 Abs1 ARechtssatz
Das Besuchsrecht soll der Aufrechterhaltung des auf der Blutsverwandtschaft beruhenden persönlichen Naheverhältnisses zwischen Eltern und Kindern dienen; es soll eine gegenseitige Entfremdung verhindern und zugleich dem betreffenden Elternteil die Möglichkeit bieten, die Pflege und Erziehungsarbeit des erziehungsberechtigten Elternteils zu überwachen (EFSlg 11298, EvBl 1969/281 S 436 ua). Grundsätzlich reicht aber ein einziger Besuchstag im Monat nicht aus, um einen echten Vater - Kind - Kontakt herzustellen. Zur Erreichung dieses Zwecks ist vielmehr ein zweimaliger Monatsbesuch erforderlich. Nur in Ausnahmefällen kann von diesem Erfordernis abgegangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0048343Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020