Norm
StVO §19 Abs5 BVRechtssatz
"Einleitende Fahrlässigkeit" im Sinne des § 335 StG eines Angeklagten, der ungeachtet des Gegenverkehrs mit dem Linkseinbiegen begann und hiebei um etwa einen Meter - somit bei Berücksichtigung der nur 6,20 Meter breiten Straße durchaus beträchtlich - über die Fahrbahnmitte auf die dem Gegenverkehr vorbehaltene linke Fahrbahnhälfte geriet (vgl ZVR 1964/247).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074420Dokumentnummer
JJR_19721004_OGH0002_0110OS00136_7200000_001