RS OGH 1972/10/5 3Ob42/72

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Veröffentlicht am 05.10.1972
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Norm

EO §307

Rechtssatz

Die Frage, ob die gepfändete Forderung gegen den erlegenden Drittschuldner zu Recht besteht, darf nicht von Amts wegen geprüft werden. Das Gericht hat im Verteilungsverfahren von Amts wegen nur zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen des Erwerbes des Pfandrechts an dem erlegten Geldbetrag vorhanden sind.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 42/72
    Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 42/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0004100

Dokumentnummer

JJR_19721005_OGH0002_0030OB00042_7200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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