Norm
EO §307Rechtssatz
Die Frage, ob die gepfändete Forderung gegen den erlegenden Drittschuldner zu Recht besteht, darf nicht von Amts wegen geprüft werden. Das Gericht hat im Verteilungsverfahren von Amts wegen nur zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen des Erwerbes des Pfandrechts an dem erlegten Geldbetrag vorhanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0004100Dokumentnummer
JJR_19721005_OGH0002_0030OB00042_7200000_004