Norm
KO §119 Abs2 BRechtssatz
Ist die Verkaufsliegenschaft mit Absonderungsrechten belastet und liegt keine Zustimmung der berechtigten Pfandgläubiger vor bzw können diese aus dem Erlös nicht voll befriedigt werden, so ist ein außergerichtlicher Verkauf unzulässig. Die Liegenschaft ist dann in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der EO mit dem in § 119 Abs 2 KO angeführten Abweichungen zu v erkaufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0065234Dokumentnummer
JJR_19721010_OGH0002_0050OB00174_7200000_004