Norm
ABGB §804Rechtssatz
Das Recht auf Errichtung eines Inventars steht nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 92 Abs 1 AußStrG ("oder") Pflichtteilsberechtigten auch dann zu, wenn sie die Absonderung des Nachlasses nicht begehrt haben. Der Pflichtteilsberechtigte kann sich allerdings mit der Nachlaßnewertung durch ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis (§ 114 AußStrG) zufrieden geben (Weiss in Klang 2. Auflage III 993, SZ 2/91).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0007753Dokumentnummer
JJR_19721011_OGH0002_0070OB00224_7200000_001