Norm
ABGB §804Rechtssatz
Wird der Antrag auf Errichtung eines Inventars abgewiesen und im gleichen Beschluss bereits die Einantwortungsurkunde erlassen, so ist bei Stattgebung dieses Antrages im Rechtsmittelverfahren auch die Aufhebung der Einantwortungsurkunde erforderlich, weil mit deren Rechtskraft das Verlassenschaftsgericht keine Möglichkeit mehr hat, sich mit der konkreten Nachlaßsache zu befassen (Weiss in Klang 2. Aufl III 1050 f, SZ 25/293).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0007920Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018