Norm
ABGB §896Rechtssatz
Lautet das Begehren auf Verurteilung zur gesamten Hand, rechtfertigen die Klagebehauptungen aber nur eine Verurteilung der Beklagten nach Anteilen, so ist nicht das gesamte Klagebegehren abzuweisen, sondern das minus - Verurteilung nach Anteilen - zuzusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0017552Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011