Norm
StPO §292Rechtssatz
Im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann ein Angeklagter nicht weitgehend begünstigt werden, als es der Lage des Falles entspricht (Haftanrechnung nach § 55 a StG teils gesetzwidrig, teils - nachträglich gemäß § 292 StPO - gesetzmäßig, aber insgesamt nicht mehr als die erlittene Haftzeit).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100649Dokumentnummer
JJR_19721018_OGH0002_0110OS00161_7200000_002