RS OGH 1972/10/18 11Os161/72, 11Os139/78

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Veröffentlicht am 18.10.1972
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Norm

StPO §292

Rechtssatz

Im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann ein Angeklagter nicht weitgehend begünstigt werden, als es der Lage des Falles entspricht (Haftanrechnung nach § 55 a StG teils gesetzwidrig, teils - nachträglich gemäß § 292 StPO - gesetzmäßig, aber insgesamt nicht mehr als die erlittene Haftzeit).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100649

Dokumentnummer

JJR_19721018_OGH0002_0110OS00161_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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